Hier ein Urteil aus Bayern. Ein scheinbar etwas provokanter Angeklagter. Ich glaube in Berlin wäre das anders ausgegangen. Das mit dem Schwarzpulver ist einfach dumm.
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"Geretsried/Wolfratshausen Ein 36-jähriger Geretsrieder stand vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. In seiner Wohnung waren 20 Gramm Marihuana, einige Gramm Cannabis-Stängel sowie 20 Gramm Schwarzpulver gefunden worden.Deshalb musste sich der Zerspanungsmechaniker vor dem Amtsgericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft legte ihm Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fahrlässigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Last.
Bevor er sich zur Sache äußern wollte, hatte der Angeklagte eine grundsätzliche Frage ans Gericht: Ist der Konsum von Marihuana in Deutschland legal oder illegal? Die Antwort gab ihm seine Verteidigerin. Der Konsum ist erlaubt, erklärte sie, etwas pikiert, dass ihr Mandant das nicht mit ihr besprochen hatte. Aber es ist sehr schwer, in Deutschland legal zu konsumieren. In der Regel geht Besitz voraus. Konkreter mochte sie auf die Möglichkeiten legalen Marihuanagenusses nicht eingehen, angesichts der Schulklasse, die der Verhandlung beiwohnte. Ihr Mandant nahm daraufhin kurz und knapp zu den Vorwürfen Stellung. Das Marihuana war nur für den Eigenkonsum gedacht, so viel zu Punkt eins. Und das Schwarzpulver habe er zum Grillen hernehmen wollen. Ich wollte niemanden umbringen.
Auf ihn aufmerksam geworden war die Polizei durch einen anonymen Hinweis. Ein Besuch in der Wohnung bestätigte die Angaben der Anruferin. In einer Ecke hing extremer Cannabis-Geruch in der Luft, sagte der ermittelnde Polizeibeamte. Im Schlafzimmer fand man Dosen mit entsprechenden Rückständen. Der Angeklagte selbst erklärte gegenüber den Beamten, dass er kürzlich was geraucht habe. Handeltreiben konnte man dem Beschuldigten nicht nachweisen. Dass man ihn trotzdem verurteilen wollte, leuchtete dem Mann nicht ein. Neueste Studien belegen, dass Marihuana die schwächste Droge ist. Ich habe niemandem etwas getan.
Richter Helmut Berger verurteilte den Geretsrieder zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro und blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwältin. Die hatte eine Gefängnisstrafe von vier Monaten zur Bewährung und 1000 Euro als Auflage beantragt.
Rudi Stallein"
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